Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Verpflichtende Angaben gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“):
A. Grazia Capital Management GmbH
Datum der Veröffentlichung: 24.02.2022
Datum der Aktualisierung: 19.01.2023
I. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 Offenlegungs-VO)
Grazia Capital Management GmbH (der „AIFM“) ist ein langfristiger Investor, der seine Verantwortung gegenüber Investoren, Portfoliounternehmen und Stakeholdern im weiteren Ökosystem, in dem das Unternehmen und seine Portfoliounternehmen tätig sind, wahrnimmt. Der AIFM beachtet Nachhaltigkeitsrisiken in seinen Investmententscheidungen und in der Verwaltung seiner Portfoliounternehmen. Darüber hinaus können Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und der Risikobewertung im Vorfeld jeder Investition berücksichtigt werden.
II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 Offenlegungs-VO)
Artikel 4 Offenlegungs-VO sieht einen Rahmen vor, der darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie der AIFM bestimmte Informationen offenlegen (unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission („RTS“) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards). Derzeit berücksichtigt der AIFM noch keine der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie von den RTS vorgegeben, da er der Ansicht ist, dass die ihm von den Portfoliounternehmen in Bezug auf die Investitionen zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, um dies zu tun. Der AIFM wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft für den Fondsmanager sinnvoll ist, die in Artikel 4 Offenlegungs-VO (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.
III. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Offenlegungs-VO)
Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 4 KAGB ist der AIFM nicht verpflichtet eine Vergütungspolitik im Sinne des KAGB zu etablieren. Folglich werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht in die Vergütungspolitik des AIFM einbezogen.
B. Finanzprodukt: Grazia Impact III GmbH & Co. KG (das “Finanzprodukt”)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
I. Zusammenfassung
Das Finanzprodukt, verwaltet durch Grazia Capital Management GmbH (“AIFM”), beabsichtigt, ökologische und soziale Merkmale zu fördern und wird daher nur in ethische und sozialverträgliche Unternehmen investieren. Das Finanzprodukt konzentriert sich auf Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Investments, insbesondere in junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen (start-ups).
Das Finanzprodukt unterstützt ökologische und soziale Maßnahmen in seinen Portfoliounternehmen und sucht nach Investitionen, die mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung in Einklang stehen.
Daher beabsichtigt der AIFM, in Portfoliounternehmen zu investieren, die einen positiven Einfluss auf eines der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung haben könnten.